Para Kanu

Die Paralympischen Kanu-Sprintwettbewerbe finden auf Flachwasserstrecken statt und nutzen zwei verschiedene Bootstypen: Kajaks und Va'as. Die Wettkämpfe werden nach speziell angepassten Regeln auf festen Bahnen über eine Distanz von 200 Metern ausgetragen. Während die Kajak-Wettbewerbe erstmals bei den Spielen in Rio 2016 eingeführt wurden, wurden Va'as erstmals bei den Spielen in Tokio 2020 im Jahr 2021 ins Programm aufgenommen.

Kurzer Überblick über die Regeln

Die Standards für Parakanus sind die gleichen wie bei den Olympischen Spielen. Der einzige Unterschied in Bezug auf die Ausrüstung besteht darin, dass die Kajaks bei den Paralympischen Spielen einen breiteren Boden besitzen und somit mehr Stabilität bieten.

Im Para Kanu kommen sowohl Kajaks als auch Va'as zum Einsatz. Das Wort "Va'a" bedeutet auf Polynesisch "kleines Boot" und wird traditionell in Ozeanien, insbesondere in Tahiti, verwendet. Die Va'a wurde in Polynesien für Reisen zwischen verschiedenen Inseln gebaut. Bei Kajak-Veranstaltungen verwenden die Athlet*innen ein Doppelblatt-Paddel, während bei Va'a-Veranstaltungen ein Einblatt-Paddel verwendet wird. Die Sportler erzeugen ihre eigene Kraftübertragung auf dem Wasser und übertragen die Energie über ihren Körper auf das Boot.

Bei den Paralympischen Spielen 2024 in Paris werden sechs Kajak-Wettbewerbe (KL1, KL2 und KL3 für Frauen und Männer) und vier Va'a-Wettbewerbe (VL2 und VL3 für Frauen und Männer) ausgetragen.

Zulässige Einschränkungen

Die beiden Bootstypen – Kajaks (KL-Klassifikation) und Va'as (VL-Klassifikation) – verwenden jeweils drei bzw. zwei Klassifizierungsstufen, die auf einem System basieren, das die wichtigsten Bewegungen des Körpers bewertet:

– KL1: Für Sportlerinnen und Sportler, die das Boot ausschließlich mit den Armen antreiben (ohne oder mit stark eingeschränkter Rumpffunktion und ohne Beinfunktion).

– KL2-VL2: Für Sportler und Sportlerinnen, die das Boot sowohl mit den Armen als auch mit dem Rumpf (bei teilweiser Rumpf- und Beinfunktion) antreiben.

– KL3-VL3: Für Sportler und Sportlerinnen, die über eine vollständige Arm- und Rumpffunktion verfügen und eine eingeschränkte Beinfunktion aufweisen.

Zulässige Einschränkungen umfassen Beeinträchtigungen der Muskelkraft, Gliedmaßenmangel und Einschränkungen des passiven Bewegungsumfangs